Ein Blick Hinter Die Kulissen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Reinigungsfirma Pikos Reinigung e.U. (im Folgenden “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”) geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten an qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.
2.3 Alle Arbeiten, die über die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Tätigkeiten hinausgehen, werden gesondert erbracht und zusätzlich in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Handelt es sich um Zusatzleistungen, die 15 % der vereinbarten Vertragssumme überschreiten, so muss die Beauftragung in jedem Fall schriftlich erfolgen.
2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten fachmännisch durch eigenes Personal oder qualifizierte Subunternehmer auszuführen. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Leistungsverzeichnis festgelegt. Zusätzliche Leistungen, die über die Reinigung allgemeiner Verschmutzungen hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und zu berechnen (z. B. Industriekletterer, Abtransport von Verpackungen, Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien, Entfernung nicht wasserlöslicher Flecken).
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erbringt unser Unternehmen die Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
2.6 Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen unmittelbar nach Ausführung auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb von zwei Tagen schriftlich zu rügen. Wird keine rechtzeitige Rüge erhoben, gilt die Leistung als abgenommen und sämtliche Ansprüche (z. B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung, Schadenersatz) entfallen.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Leistungsbeginn über alle relevanten technischen Einrichtungen sowie Gefahrenquellen schriftlich zu informieren.
3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
3.3 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter rechtzeitig über geplante Einsätze des Auftragnehmers.
3.4 Wasser (kalt/warm) und Strom zur Nutzung von Reinigungsmaschinen sind kostenlos bereitzustellen.
3.5 Zutritt zu Reinigungsflächen ist rechtzeitig und ohne Einschränkung zu gewähren.
3.6 Ein geeigneter Raum zur Lagerung von Materialien ist bereitzustellen.
3.7 Spezialreinigungen und hartnäckige Flecken werden separat verrechnet.
3.8 Betriebsurlaube und gesetzliche Feiertage sind im Pauschalpreis nicht berücksichtigt.
3.9 Möbel oder Gegenstände werden von unseren Mitarbeitern nicht verrückt oder entfernt. Falls erforderlich, erfolgt dies nur gegen separate Verrechnung zum jeweils gültigen Stundensatz.
4. Haftung und Haftungsausschluss
4.1 Schäden durch den Auftragnehmer sind binnen zwei Tagen schriftlich zu melden.
4.2 Reparaturen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
4.3 Es besteht Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4.4 Für fehlende Sicherheitsinformationen des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
4.5 Haftungshöhe ist auf die vereinbarte Vergütungssumme beschränkt.
4.6 Reklamationen nach 24 Stunden ab Leistungserbringung werden nicht anerkannt (ausgenommen gesetzliche Vorgaben).
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Teilrechnungen sind zulässig.
5.3 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz an.
5.4 Der Auftragnehmer behält sich Preisanpassungen bei steigenden Betriebskosten vor.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Der erste Monat gilt als Probemonat.
6.2 Falls nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
7. Leistungszeiten
7.1 Die Leistung erfolgt gemäß individueller Leistungsbeschreibung.
7.2 Beide Parteien verpflichten sich, vereinbarte Zeiten einzuhalten.
8. Höhere Gewalt
8.1 Bei höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hochwasser) kann die Leistung verschoben oder der Vertrag gekündigt werden.
8.2 Solche Umstände berechtigen zu keiner Schadenersatzforderung.
9. Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im gesetzlichen Rahmen.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Daten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter vertraulich zu behandeln.
10. Termine und Fristen
10.1 Vereinbarte Termine sind bindend.
10.2 Verzögerungen durch den Auftraggeber können zu Zusatzkosten führen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist Wien.