Ein Blick Hinter Die Kulissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: [Datum]

  1. Geltungsbereich


1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Reinigungsfirma (im Folgenden “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”) geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  1. Leistungen des Auftragnehmers


2.1
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten an qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.
2.3 Alle Arbeiten, die über die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Tätigkeiten hinausgehen, werden gesondert erbracht und zusätzlich in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Handelt es sich um Zusatzleistungen, die 15 % der vereinbarten Vertragssumme überschreiten, so muss die Beauftragung in jedem Fall schriftlich erfolgen.
2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten fachmännisch durch eigenes Personal oder qualifizierte Subunternehmer auszuführen. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Leistungsverzeichnis festgelegt. Zusätzliche Leistungen, die über die Reinigung allgemeiner Verschmutzungen hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und zu berechnen. Dazu zählen insbesondere die Reinigung durch Professionisten, wie Industriekletterer, der Abtransport von Materialien wie Kartons, Verpackungen oder Schutt, die Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien wie Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier sowie die Entfernung nicht wasserlöslicher Flecken mit Spezialmitteln oder im Rahmen einer Grundreinigung.

2.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erbringt unser Unternehmen die

Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet

ist.

2.6 Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er unsere Leistungen, insbesondere das Objekt

nach Abnahme bzw Beendigung der Dienstleistung auf Richtigkeit und sonstige

Mangelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen

angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Tagen, schriftlich zu

rügen, wobei ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,

insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und

für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft. Hat er innerhalb der Rügefrist keinen Mangel

gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen damit sämtliche Ansprüche

wie zB Gewährleistung, lrrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später

behaupteten Abweichung.

  1. Pflichten des Auftraggebers


3.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen, die im Zuge der Dienstleistung betroffen sein könnten, detailliert zu instruieren und auf mögliche Gefahrenquellen, wie die Nichtbetretbarkeit bestimmter Gebäudeteile, schriftlich hinzuweisen.
3.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben und Informationen im Rahmen des Leistungsverzeichnisses sowie sämtliche sonstigen für die Auftragserteilung erforderlichen Informationen vollständig und richtig sind.
3.3 Der Auftraggeber hat seine Mitarbeiter rechtzeitig über den Umfang der Tätigkeiten und die geplanten Einsatzzeiten des Auftragnehmers zu informieren.
3.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, falls für die Erbringung der Dienstleistung notwendig, ohne zusätzliche Berechnung kaltes und heißes Wasser sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen zur Verfügung.
3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen zeitgerechten und uneingeschränkten Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Flächen zu sorgen.
3.6 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer einen geeigneten Raum zur Verfügung, der für die Lagerung von Materialien, Werkzeugen und Geräten verwendet werden kann.
3.7 Verunreinigungen, die nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind, sowie die Entfernung von nicht wasserlöslichen Flecken mittels Spezialmitteln werden gesondert und auf Regiebasis angeboten und verrechnet.
3.8 Betriebsurlaube des Auftraggebers sowie gesetzliche Feiertage sind im Pauschalpreis nicht berücksichtigt und berechtigen daher nicht zu Abzügen oder Gutschriften.
3.9 Für sämtliche Reinigungsleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die zu reinigenden Bereiche, einschließlich Räume, Fenster und sonstiger Flächen, frei zugänglich sind. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, Fensterbretter von Pflanzen oder persönlichen Gegenständen freizuräumen, Möbel zu verschieben oder aus Räumen zu entfernen. Sollten solche Tätigkeiten dennoch erforderlich sein, wird der zusätzliche Arbeitsaufwand auf Regiebasis gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

  1. Haftung und Haftungsausschluss


4.1
Sämtliche Schäden, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, sind vom Auftraggeber binnen zwei Tagen schriftlich zu melden.
4.2 Reparaturen an den gemeldeten Schäden dürfen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt, erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden. Ohne diese Zustimmung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die daraus resultierenden Kosten.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer verursacht wurden.
4.4 Für Schäden, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Sicherheitsinformationen seitens des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Betrag der im Vertrag vereinbarten Vergütung begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.
4.6 Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für Bauendreinigungen, Baufeinreinigungen, Baugrobreinigungen und Bauzwischenreinigungen.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen


5.1
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen zu stellen.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4 Unter veränderlichen Preisen ist zu verstehen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, bei allgemeinen Kostensteigerungen im Reinigungsgewerbe die Preise entsprechend anzupassen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung


6.1
Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden, jedoch frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Der erste Monat gilt als Probemonat und unterliegt keiner Kündigungsfrist.
6.2 Sofern nicht eine einmalige Dienstleistungserbringung oder eine bestimmte Laufzeit

vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

  1. Leistungszeiten


7.1
Auftragnehmer bietet Reinigungsdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung im Vertrag an, der genaue Umfang der Dienstleistungen wird individuell mit dem Kunden vereinbart.
7.2 Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die Reinigungsarbeiten so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Auftraggebers behindert noch die Reinigungsarbeiten des Auftragnehmers erschwert werden.

  1. Höhere Gewalt


8.1
Höhere Gewalt berechtigt den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
8.2 Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Hochwasser, Sturmwarnungen).

  1. Datenschutz


9.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verwenden.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten des Auftragnehmers sowie seiner Mitarbeiter vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Vertragsabwicklung zu nutzen.

  1. Termine und Fristen


10.1
Vereinbarte Termine und Fristen sind für beide Parteien verbindlich

10.2 Bei Verzögerung, die durch den Kunden verursacht werden, behält sich Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu Stellen

  1. Schlussbestimmung

 

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

12.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.

12.2 Gerichtsstand ist Wien.

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